Verein

Was ist SEPA

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“ und bedeutet so viel wie „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren wurde EU-weit zum 01.02.2014 eingeführt und dient dazu, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU, vor allem auch den Lastschriftverkehr und die Überweisungen, einheitlich zu regeln. Grundlage für dieses Verfahren ist eine EU-Verordnung. Das Verfahren ist seit dem oben genannten Termin auch für Vereine gesetzlich vorgeschrieben.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat einer wiederkehrenden Lastschrift

Mit Unterschrift(en) auf dem Aufnahmeantrag des BSC Woffenbach 1950 e. V., erteilt das Neumitglied, bzw. der angegebene Kontoinhaber, ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Lastschriften. Dieses Lastschriftmandat wird durch

  • unsere Gläubiger-Identifikationsnummer und
  • einer mitgliederindividuellen Mandatsreferenz

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Unsere Gläubiger-ID können Sie dem Aufnahmeantrag entnehmen. Ihre Mandatsreferenz wird bei der Erfassung Ihrer Mitgliederdaten von unserer Vereinsverwaltungs-Software generiert und bei allen Abbuchung mit dem Buchungstext ausgedruckt. Bei Einzelmitgliedschaften entspricht die Mandatsreferenz der Mitgliedsnummer. Bei Familienmitgliedschaften kann die Mitgliedsnummer eines Familienmitglieds, stellvertretend für alle weiteren Familienmitglieder, als Mandatsreferenz festgelegt sein.

Nachfolgend die Termine für unsere Beitragseinzüge, aus denen Sie Ihren erstmaligen Einzug des Lastschriftbeitrages ersehen können:

  • 01.02. Jahresbeitrag Hauptverein (HV) und 1. Halbjahresbeitrag BodySport
  • 15.05. anteiliger Jahresbeitrag HV der Neueintritte*
  • 01.09. anteiliger Jahresbeitrag HV der Neueintritte* und 2. Halbjahresbeitrag BodySport
  • 15.10. Aktivenbeitrag Fußball
  • 01.11. Aktivenbeitrag Turnen
  • 15.12. anteiliger Jahresbeitrag HV der Neueintritte*

* Aufnahmeanträge von Neumitgliedern, die beim letzten Einzugstermin noch nicht vorlagen.

Die hier nicht aufgeführten Beiträge werden von den Abteilungen eigenständig eingezogen. Es gelten zusätzlich deren Regelungen.

Bitte beachten Sie: Unsere Geschäftsstelle ist nicht ständig besetzt; die Abrechnung auch der Mitgliedsbeitrage erfolgt ausschließlich durch ehrenamtlich Tätige. Aufgrund sich daraus ergebender Verfügbarkeiten, kann es zu geringfügigen Terminverschiebungen kommen.

Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Forderungen des BSC Woffenbach 1950 e. V. bleiben davon unbeschadet bestehen.