Tennis

Abteilungsbeiträge Tennis

Zusätzlich zum Beitrag an den Hauptverein, siehe: Mitgliedschaft/ Beiträge

werden für die Tennisabteilung folgende Beiträge fällig:

 

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)     25€
Auszubildende, Studierende, Sozialdienstleistende,...     25€

Erwachsene (ab 18 Jahre)

45€

Familie 
        Grundbeitrag 65€
        pro Kind (bis 18 Jahre) +5€

 

Definition Familie:


Liegt eine Eheschließung vor, werden beide Eheleute auch ohne "Kinder" auf Familie umgestellt.

Auch ohne Eheschließung ist ein Familienbeitrag möglich, sofern die Lebenspartner mindestens ein gemeinsames Kind haben, und das Kind Mitglied im Tennisverein ist. Als Familie werden pro aufgenommenes Kind bis zum 18ten Lebensjahr 5€ fällig. Ab dem 18ten Lebensjahr wird das Kind auf Erwachsenentarif umgestellt.

Arbeitsdienst:

Von jedem Erwachsenen sind jährlich Arbeitsstunden zu leisten. Über die Anzahl und den Verrechnungssatz entscheidet die Abteilungsleitung.

 

 

SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Einer wiederkehrenden Lastschrift mit Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag des BSC Woffenbach 1950 e.V., erteilt das Neumitglied, bzw. dessen gesetzlicher Vertretungsberechtigter, ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Lastschriften. Dieses Lastschriftmandat wird durch unsere Gläubiger-Identifikationsnummer und einer mitgliederindividuellen Mandatsreferenz gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Bei Abteilungsbeiträgen, die wir seitens der Tennissparte in Eigenregie einziehen, unterscheiden sich Gläubiger-ID und Mandatsreferenz von denen des Hauptvereins. Sie erkennen diese Abteilungseinzüge an der Gläubiger-ID „DE63ZZ200000410503“. Ihre Mandatsreferenz für die Abteilungseinzüge wird von uns erstmalig bei der Erfassung Ihrer Mitgliederdaten generiert. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, teilen wir Ihnen diese Referenznummer nur per Mail-Anfrage (Tennis@bsc-woffenbach.de) mit.

Zu Ihrer Information, nachfolgend unsere Termine für den Einzug der Abteilungsbeiträge, aus denen Sie Ihren erstmaligen Abteilungseinzug des Lastschriftbeitrages ersehen können.

01.03. Jahresbeitrag alle Mitglieder

01.03. Arbeitsdienst (Erwachsene ab 18. Jahre)

01.07. Jahresbeitrag der Neueintritte*

01.11. Jahresbeitrag der Neueintritte*

01.11. Getränkeabrechnung Tennisheim*

*Neumitglieder, deren Aufnahmeanträge beim letzten Einzugstermin noch nicht vorlagen.

Bitte beachten: Unsere Geschäftsstelle ist nicht ständig besetzt; die Abrechnung auch der Mitgliedsbeitrage erfolgt ausschließlich durch ehrenamtlich Tätige. Aufgrund sich daraus ergebender Verfügbarkeiten, kann es zu geringfügigen Terminverschiebungen kommen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Forderungen des BSC Woffenbach 1950 e.V. bleiben davon unbeschadet bestehen.