Satzungen/Ordnungen

Platzordnung des BSC Woffenbach 1950 e.V.

Sportpark Zur Au

1. Allgemeines

Alle Platznutzer und Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzverantwortlichen anzuzeigen.

Das Sportgelände darf während des Trainingsbetriebes nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden.

Vor Saisonbeginn benennt jede Mannschaft die Verantwortlichen für die Trainings- und Spielbetrieb (Trainer-Betreuer).

Mit dem Betreten der Sportanlage erkennt der Benutzer die Bestimmung der Platzordnung an.

2. Allgemeine Regeln für die gesamte Platzanlage

Fahrräder sind vor dem Eingangstor in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen
Das Besteigen, Überklettern und vorsätzliche Beschießen der Zaunanlage sowie der Ballfanggitter ist untersagt.
Es ist darauf zu achten, dass auf der gesamten Platzanlage eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit die Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.
Die Flutlichtanlage wird nur durch autorisierte Personen ein-/ ausgeschaltet Die Verantwortlichen für die Flutlichtanlage tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Stromkosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Strom verschwendet wird!
Die Tore sind nach dem Spielbetrieb an den dafür vorgesehenen Orten zu verwahren  

3. Wesentliche Spielregeln für die Nutzung der Fußballplätze

Der A-Platz ist grundsätzlich kein Trainingsplatz.
Die Spiel- und Trainingsbelegung aller Plätze ist im Gang des Sportheims ausgehängt.
Der Platzwart entscheidet über eine ausgewogene Nutzung der Plätze.
Bei schlechtem Wetter entscheidet der Platzwart sowohl im Spielbetrieb, als auch im Trainingsbetrieb über die Nutzung der Plätze.
Koordinations-, Sprint- und Kraftübungen sind grundsätzlich außerhalb der Spielfelder durchzuführen. Aufwärmübungen sollen immer an wechselnden Stellen durchgeführt werden.
Bei Torschußübungen sind die mobilen Tore  an wechselnde Standorte aufzustellen.
Die mobilen Tore sind nach dem Training außerhalb des Platzes zu stellen.
Wenn das Schild „Platz gesperrt“ aufgestellt ist, ist die Nutzung des betroffenen Platzes verboten.
Spieländerungen, Freundschaftsspiele und Turniere sind grundsätzlich vorab innerhalb eines reaktionsfähigen Zeitraumes dem Platzwart zu melden.
Nach Punktspielen sind die Tornetze der feststehenden Tore nach oben zu hängen.
Das Aufwärmtraining der Torleute soll immer außerhalb des Fünfmeterraumes durchgeführt werden.
Das Schleifen von Gegenständen auf dem Boden ist untersagt.

4. Die Benutzerordnung für die Umkleide-, Dusch- und Toilettenräume

Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Für die in den Umkleiden abgelagerten Sachen sind die Besitzer selbst verantwortlich. Der Zutritt ist nur den Teilnehmern von Sportveranstaltungen gestattet.

Der Aufenthalt von Tieren in den Umkleideräumen ist verboten.

Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern im Rahmen des organisierten Spielbetriebes zur Verfügung. Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume nach jedem Gebrauch besenrein verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und Fenster verschlossen sind.

Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten. Bei Verschmutzungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, werden die Reinigungskosten dem Verursacher auferlegt.

Die Einnahme von Alkohol in den Sanitärräumen ist nicht gestattet.

In den Räumen des Sporttrakts gilt absolutes Rauchverbot.

5. Zuschauer

Die Zuschauer dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Stellen hinter den Barrieren aufhalten. Es ist verboten, die Fußballplätze zu betreten.

Den Besuchern von Sportveranstaltungen ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können.

6. Haftung

Der Verein haftet nicht für Schäden, die den Benutzern aus der Benutzung der Sportanlage entstehen.

Der Benutzer der Sportanlage hält den Verein von allen Haftungsansprüchen seiner Mitarbeiter, Mitglieder und sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sportanlage entstehen.

Benutzer und Zuschauer haften für die von ihnen zu vertretenden Schäden und Verschmutzungen gegenüber dem Verein.

7. Fundsachen

Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Platzwart abzugeben. Sie werden 3 Wochen vom Platzwart verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, erhält das Fundbüro der Stadt Neumarkt die Fundsachen.

8. Schlussbestimmungen

Ausnahmen von dieser Benutzungsordnung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Vorstand  genehmigt werden.

Die Platzordnung tritt am 01 September 2012 in Kraft.
Der Vorstand